Hintergrund

Von allen Assistenzhunden ist von Krankenkassen bisher nur der Blindenführhund als medizinisches Hilfsmittel anerkannt.

Anderen Assistenzhunden, wie Hunde für gehörlose / schwerhörige Menschen, Hunde für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Hunde für Menschen mit motorischen Einschränkungen werden erst seit ca. 30 Jahren systematisch ausgebildet.

Ein Argument gegen die Hilfsmittelanerkennung ist, dass nur dem Blindenführhund zugeschrieben wird, dass er in der Lage sei, die Behinderung, nämlich den Sehverlust, auszugleichen.

Eine Person, die jedoch auf einen Rollstuhl angewiesen sei, könne durch den Einsatz eines Assistenzhundes nicht auf den Rollstuhl verzichten.

So wird im Leistungsrecht der Krankenkassen argumentiert und damit die Kostenübernahme für Behinderten-Begleithunde und andere Assistenzhunde verweigert.